
Chancenkarte: Deutschkenntnisse können wichtige Punkte bringen
Veröffentlicht am 2026-09-28 · Von Rajab Elnaghi
Deutschland ermöglicht qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der Europäischen Union die Beantragung der Chancenkarte, um in Deutschland nach einer qualifizierten Beschäftigung zu suchen. Bei einem der Zugangswege erfolgt die Prüfung über ein Punktesystem. Dabei sind in der Regel mindestens 6 Punkte erforderlich. Zusätzlich müssen die grundlegenden Voraussetzungen hinsichtlich Qualifikation, Lebensunterhalt, Krankenversicherung und weiterer Anforderungen erfüllt sein.

Deutschkenntnisse gehören zu den wichtigen Kriterien des Punktesystems. Für Deutschkenntnisse auf Niveau A2 gibt es 1 Punkt, auf B1 2 Punkte und auf B2 oder höher 3 Punkte. Das Niveau A1 bringt keine zusätzlichen Punkte, kann jedoch die grundlegende Sprachanforderung erfüllen. Die Sprachpunkte werden nicht addiert; berücksichtigt wird nur das jeweils höchste nachgewiesene Deutschniveau.
Auch Englischkenntnisse können eine Rolle spielen. Englisch auf B2-Niveau kann anstelle von Deutsch A1 die grundlegende Sprachanforderung erfüllen. Für Englisch auf C1-Niveau oder höher kann zusätzlich 1 Punkt vergeben werden.
Weitere Punkte können unter anderem für die teilweise Anerkennung einer Qualifikation, Berufserfahrung, das Alter, bestimmte Qualifikationen in Engpassberufen sowie einen früheren Aufenthalt in Deutschland vergeben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Voraussetzungen des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt werden.
Nach Erteilung der Chancenkarte ist ein Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich für bis zu 12 Monate zur Arbeitssuche möglich. Während dieser Zeit darf unter den geltenden Voraussetzungen bis zu 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Wird eine passende qualifizierte Beschäftigung gefunden, kann bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen in den dafür geeigneten Aufenthaltstitel gewechselt werden.
Damit kann eine Verbesserung der Deutschkenntnisse von A1 auf B1 oder B2 das Punktekonto eines Bewerbers deutlich erhöhen. Die Erteilung der Chancenkarte hängt jedoch weiterhin von der Gesamtheit der Voraussetzungen und dem individuellen Profil des Antragstellers ab.
